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Im Hinblick auf die wirksame Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs ist es notwendig und verhältnismäßig, den Mitgliedstaaten die Instrumente für die Erhebung, Speicherung und Übermittlung der von den Zahlungsdienstleistern bereitgestellten Informationen zur Verfügung zu stellen und den Eurofisc-Verbindungsbeamten Zugang dazu zu gewähren, sofern diese Informationen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Fällen von Mehrwertsteuerbetrug oder mit der Aufdeckung des Mehrwertsteuerbetrugs stehen. Diese Instrumente sind von wesentlicher Bedeutung, da die Steuerbehörden diese Informationen für die Zwecke von Mehrwertsteuerkontrollen und zum Schutz der öffentlichen Einnahmen sowie der ehrlichen Unternehmen in den Mitgliedstaaten benötigen, wodurch wiederum Arbeitsplätze und die Bürgerinnen und Bürger der Union geschützt werden.
Bislang erfolgte die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten (im Folgenden „Steuerbehörden“) bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs…
Für ein reibungsloses Funktionieren des Mehrwertsteuersystems sind die elektronische Speicherung und Übertragung bestimmter Daten zum Zweck der Kontrolle der…
Da für wirksame Ermittlungen bei Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln besondere Instrumente erforderlich sind, die für eine wirksame…
In den allermeisten Fällen von grenzüberschreitenden Online-Einkäufen durch Verbraucher in der Union werden die Zahlungen über Zahlungsdienstleister…
Es ist wichtig, dass die Verarbeitung von Informationen über Zahlungen durch die Mitgliedstaaten in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel der Bekämpfung des…
Die Übereinkunft bietet einen soliden Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.