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Es ist wichtig, dass die Verarbeitung von Informationen über Zahlungen durch die Mitgliedstaaten in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs steht. Daher sollten keine Informationen über Verbraucher oder Zahler und über Zahlungen, die wahrscheinlich nicht im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen, von den Mitgliedstaaten erhoben, gespeichert oder übermittelt werden.
Jeder Mitgliedstaat sollte bei der Verarbeitung von Zahlungsinformationen nach Maßgabe dieser Verordnung die Grenzen dessen wahren, was für die Zwecke der…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden,…
Im Hinblick auf die wirksame Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs ist es notwendig und verhältnismäßig, den Mitgliedstaaten die Instrumente für die Erhebung,…
Um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs und bei der Ermittlung von Betrügern zu unterstützen, ist es notwendig und verhältnismäßig, dass…
Da sich das verfolgte Ziel der Verhinderung, Ermittlung und Aufdeckung von Mehrwertsteuerhinterziehung und Mehrwertsteuerbetrug nicht mit genauso wirksamen,…
Aufgrund des hohen Volumens an Informationen und deren Sensibilität in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten ist es notwendig und verhältnismäßig, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.