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Nur die Eurofisc-Verbindungsbeamten sollten Zugang zu den im CESOP gespeicherten Zahlungsinformationen haben, und zwar ausschließlich für die Zwecke der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. Diese Informationen könnten neben der Festsetzung der Mehrwertsteuer auch für die Festsetzung anderer Steuern, Abgaben und Gebühren gemäß der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 verwendet werden. Diese Informationen sollten nicht für andere, beispielsweise kommerzielle, Zwecke verwendet werden.
Der Zugang zum CESOP wird nur den die in Artikel 36 Absatz 1 genannten Eurofisc-Verbindungsbeamten gewährt, die über eine persönliche Nutzerkennung für das…
Die Kommission entwickelt, pflegt, hostet und verwaltet auf technischer Ebene ein zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem (im Folgenden „CESOP“) zum…
Während die Eurofisc-Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten Zugang zu den Informationen über Zahlungen, die im CESOP gespeichert sind, für die Zwecke der…
Um das Ziel einer wirksameren Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs zu erreichen, sollte ein zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem (im Folgenden…
Im Hinblick auf die wirksame Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs ist es notwendig und verhältnismäßig, den Mitgliedstaaten die Instrumente für die Erhebung,…
der folgende Abschnitt wird nach Artikel 24 eingefügt: „ABSCHNITT 2 Das zentrale elektronische Zahlungsinformationssystem Die Kommission entwickelt, pflegt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.