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Steuern sind ein wichtiges Ziel des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union und der Mitgliedstaaten, was im Zusammenhang mit möglichen Beschränkungen der Pflichten und Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates anerkannt wurde. Beschränkungen in Bezug auf Datenschutzrechte sind aufgrund der Art und des Umfangs der Informationen, die von Zahlungsdienstleistern stammen, notwendig und sollten auf der Grundlage der spezifischen Bedingungen gemäß der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates definiert werden. Da Zahlungsinformationen besonders sensibel sind, muss in sämtlichen Phasen der Datenverwaltung Klarheit darüber bestehen, wer der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter gemäß den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Richtlinie 2011/16/EU sollte weiterhin unter Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen…
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie. Demnach…
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie finden sowohl die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört und hat…
Das Erbringen von Zahlungsdiensten durch den Zahlungsdienstleister kann mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergehen. Die Richtlinie 95/46/EG des…
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie unterliegt dem Unionsrecht zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.