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Da die Aktualisierung der Liste durch die Zulassung der Verwendung von Citronensäure (E 330) in Milchschokolade in einer Menge von 10 000 mg/kg keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben dürfte, ist die Einholung eines Gutachtens bei der Behörde nicht erforderlich.
Da die erweiterte Verwendung von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) in der Lebensmittelkategorie 02.2.2 keine Sicherheitsbedenken aufwirft, bedarf es einer…
Da die Aktualisierung der Liste durch die Zulassung der Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) in Kaliumnitrat (E 252) keine Auswirkungen auf die menschliche…
Daher sollte die Verwendung von Citronensäure (E 330) in Milchschokolade in einer Menge von 10 000 mg/kg zugelassen werden.
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Behörde um ein Gutachten ersuchen, um die EU-Liste der…
Citronensäure (E 330) ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in verschiedenen Lebensmitteln zugelassen ist. Es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.