Gesetze
Gesetz wird geladen …
Citronensäure (E 330) ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in verschiedenen Lebensmitteln zugelassen ist. Es ist nicht zu erwarten, dass die Erhöhung der Höchstmenge auf 10 000 mg/kg für Milchschokolade erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtexposition haben wird.
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Citronensäure (E 330) in einer Höchstmenge von 5 000 mg/kg als Lebensmittelzusatzstoff für die…
Daher sollte die Verwendung von Citronensäure (E 330) in Milchschokolade in einer Menge von 10 000 mg/kg zugelassen werden.
Am 6. März 2018 wurde eine Änderung der Bedingungen für die Verwendung von Citronensäure (E 330) in der Lebensmittelkategorie 05.1 „Kakao- und…
Im Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 05.1 „Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG“…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Ascorbinsäure (E 300) und Citronensäure (E 330) derzeit zur Verwendung als Zusatzstoffe in einer Vielzahl…
Da die Aktualisierung der Liste durch die Zulassung der Verwendung von Citronensäure (E 330) in Milchschokolade in einer Menge von 10 000 mg/kg keine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.