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Futtermittel für besondere Ernährungszwecke‚ die vor dem 25. März 2022 gemäß den vor dem 25. März 2020 geltenden Bestimmungen gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Einzel- und Mischfuttermittel, die vor 26. Dezember 2020 gemäß den vor dem 26. Dezember 2018 geltenden Bestimmungen gekennzeichnet werden, dürfen bis zur…
Futtermittel, die vor dem 24. Juli 2023 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung…
2. Einzel- und Mischfuttermittel, die vor dem 1. Januar 2020 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 1. Januar 2018 galten, gekennzeichnet werden, dürfen bis zur…
Futtermittel, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2011 vor dem 19. August 2013 gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in…
Abweichend von Artikel 1 dürfen Futtermittel für besondere Ernährungszwecke, die den Bestimmungen der Richtlinie 2008/38/EG entsprechen, weiterhin in Verkehr…
Futtermittel, die vor dem 11. Januar 2018 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.