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Angesichts der bekannten Vorausbuchungen und epidemiologischen Prognosen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass zwischen dem 1. März 2020 und mindestens dem 24. Oktober 2020 eine erhebliche Zahl von Annullierungen aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 erfolgen wird. Die Nichtnutzung der für diesen Zeitraum zugewiesenen Zeitnischen sollte nicht dazu führen, dass Luftfahrtunternehmen die angestammten Rechte verlieren, die sie andernfalls wahrnehmen könnten. Daher müssen die Bedingungen festgelegt werden, unter denen nicht genutzte Zeitnischen mit Blick auf die folgende Saison für diese Zwecke so betrachtet werden sollten, als seien sie genutzt worden.
Nach Artikel 10 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 können die Zeitnischenkoordinatoren zur Berechnung der angestammten Rechte die Nichtnutzung von…
Innerhalb des Zeitraums, in dem die COVID-19-Koordinierungsparameter gelten, und um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Koordinierungsparameter zu ermöglichen,…
Zusätzlich kann während des Zeitraums vom 30. Oktober 2022 bis zum 28. Oktober 2023 die Nichtnutzung einer Zeitnische auch dadurch gerechtfertigt werden, dass…
Zeitnischen auf koordinierten Flughäfen sind eine wertvolle wirtschaftliche Ressource. Trotz des allgemeinen Rückgangs des Luftverkehrs sollte die Annullierung…
In Zeiten, in denen die Nachfrage aufgrund der COVID-19-Krise deutlich beeinträchtigt ist, sollten Luftfahrtunternehmen in dem erforderlichen Umfang von den…
Artikel 10a erhält folgende Fassung: (1) Für die Zwecke der Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 10 Absatz 2 betrachten die Koordinatoren die Zeitnischen, die für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.