Erwägungsgrund 1 32020R0459
Der Ausbruch von COVID-19 hat infolge der sinkenden Nachfrage und der von den Mitgliedstaaten und Drittländern zur Eindämmung des Ausbruchs ergriffenen direkten Maßnahmen zu einem deutlichen Rückgang des Luftverkehrs geführt. Die bereits im Januar 2020 im Zusammenhang mit der Volksrepublik China und der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zu verzeichnenden schwerwiegenden Folgen für die Luftfahrtunternehmen haben sich seit dem 1. März 2020 ausgeweitet und dürften sich auf mindestens zwei Flugplanperioden auswirken – die Winterperiode 2019/2020 und die Sommerperiode 2020.