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Öffentliche Auftraggeber aus den Mitgliedstaaten sehen sich bei der Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen in Notsituationen mit erheblichen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten konfrontiert. Damit die öffentlichen Auftraggeber das Potenzial des Binnenmarkts in Bezug auf Größenvorteile und Risiko-Nutzen-Teilung optimal nutzen können, ist es von größter Bedeutung, dass die Möglichkeiten der Kommission, Waren oder Dienstleistungen im Namen der Mitgliedstaaten zu erwerben, ausgeweitet werden. Die Kommission sollte in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Vergabeverfahren durchzuführen. Führt ein öffentlicher Auftraggeber in einem Mitgliedstaat bestimmte Teile des Vergabeverfahrens durch, beispielsweise einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder die Vergabe von Einzelaufträgen auf der Grundlage eines dynamischen Beschaffungssystems, bleibt er für die von ihm durchgeführten Verfahrensschritte verantwortlich.
Mehrere öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten können gemeinsam einen öffentlichen Auftrag vergeben, eine Rahmenvereinbarung schließen oder…
Eine Stärkung der Bestimmungen zu zentralen Beschaffungsstellen sollte auf keinen Fall die derzeitige Praxis einer gelegentlichen gemeinsamen Beschaffung…
Einer gemeinsamen Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten stehen derzeit noch gewisse rechtliche Schwierigkeiten hinsichtlich…
In Notsituationen, in denen eine gemeinsame Auftragsvergabe der Kommission und eines oder mehrerer öffentlicher Auftraggeber der Mitgliedstaaten erforderlich…
Eine Stärkung der Bestimmungen zu zentralen Beschaffungsstellen sollte auf keinen Fall die derzeitige Praxis einer gelegentlichen gemeinsamen Beschaffung…
In den meisten Mitgliedstaaten kommen zunehmend zentralisierte Vergabeverfahren zum Einsatz. Zentrale Beschaffungsstellen haben die Aufgabe, entgeltlich oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.