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Verordnung (EU) 2020/533 der Europäischen Zentralbank vom 15. April 2020 über die Verlängerung der Fristen für die Meldung statistischer Daten (EZB/2020/23)
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.