Erwägungsgrund 3 32020R0533
Als sofortige Reaktion auf die gegenwärtige Pandemiesituation sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Als sofortige Reaktion auf die gegenwärtige Pandemiesituation sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —