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Damit die Mitgliedstaaten sich auf die notwendige Reaktion auf den COVID‐19‐Ausbruch konzentrieren können und der Verwaltungsaufwand verringert wird, sollten bestimmte Verfahrensanforderungen im Zusammenhang mit der Programmdurchführung und den Prüfungen vereinfacht werden. Insbesondere sollten die Partnerschaftsvereinbarungen für den verbleibenden Programmplanungszeitraum nicht mehr geändert werden, sei es wegen früherer Änderungen der operationellen Programme oder wegen anderer Änderungen. Die Stichtage für die Vorlage der jährlichen Durchführungsberichte für das Jahr 2019 und die Übermittlung des zusammenfassenden Berichts der Kommission, der auf diesen jährlichen Durchführungsberichten basiert, sollten verschoben werden. Den Prüfbehörden sollte im Hinblick auf die Fonds und den EMFF für das Geschäftsjahr 2019‐2020 außerdem explizit die Möglichkeit eingeräumt werden, verstärkt nicht‐statistische Stichprobenverfahren anzuwenden.
Um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, sich auf die Einführung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Ausbruchs von COVID-19 zu konzentrieren, und um zu vermeiden,…
Um mehr Flexibilität bei der Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs zu bieten, sollte den Mitgliedstaaten bei der Programmdurchführung mehr Flexibilität eingeräumt…
Angesichts der Herausforderungen, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der COVID-19-Krise konfrontiert sind, und der Tatsache, dass die neuen…
Damit die Mitgliedstaaten die verfügbaren Mittel bei ihrer Reaktion auf den COVID‐19‐Ausbruch rasch einsetzen können und da wegen der fortgeschrittenen Phase…
Angesichts der Dringlichkeit der Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung sollte es möglich sein, den Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens auf…
Zur Überprüfung der Fortschritte bei den Programmen sollte zwischen jedem Mitgliedstaat und der Kommission eine jährliche Überprüfungssitzung abgehalten werden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.