Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um unverzüglich auf die Auswirkungen reagieren zu können, die die Krise auf die am stärksten gefährdeten Personen hat, sollten Ausgaben für Vorhaben, mit denen Krisenreaktionskapazitäten zur Bewältigung des Ausbruchs von COVID-19 gestärkt werden, ab dem 1. Februar 2020 förderungsfähig sein.
Wird ein operationelles Programm geändert, so sind Ausgaben, die infolge der Programmänderung förderungsfähig werden, erst ab dem Datum förderungsfähig, an dem…
Abweichend von Absatz 9 können in der ELER-Verordnung spezifische Bestimmungen über den Beginn des Förderzeitraums festgelegt werden. Abweichend von Absatz 9…
Als unmittelbare Reaktion auf die Auswirkungen der Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit sollten Ausgaben für Vorhaben zur Stärkung der…
In Artikel 22 Absatz 4 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Abweichend von Unterabsatz 1 sind Ausgaben für Vorhaben zur Stärkung der Krisenreaktionsfähigkeit…
in Artikel 65 Absatz 10 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Abweichend von Absatz 9 sind Ausgaben für Vorhaben zur Stärkung der Krisenreaktionskapazitäten im…
Im Anschluss an die mit der Verordnung (EU) 2020/558 als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch in die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 eingeführten spezifischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.