Erwägungsgrund 1 32020R0559
In der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Bestimmungen zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen festgelegt (im Folgenden „Fonds“).
In der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Bestimmungen zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen festgelegt (im Folgenden „Fonds“).