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Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission wurde kürzlich geändert, was zu Änderungen der Meldebögen und der Hinweise für die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen führte.
Um den Vorschriften von IFRS 9 Rechnung zu tragen, wurde die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1443…
Die Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) verlangt von den beaufsichtigten Unternehmen die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen, die in der…
In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission werden einheitliche Anforderungen für aufsichtliche Meldungen festgelegt.
Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) schreibt beaufsichtigten Unternehmen die Meldung von aufsichtlichen Finanzinformationen, die in der…
In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 werden einheitliche Anforderungen im Hinblick auf aufsichtliche Meldungen für die unter die Verordnung…
Eine Angleichung der Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) an die Durchführungsverordnung (EU) 2020/429 der Kommission ist erforderlich.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.