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Im Hinblick darauf, dass die Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) (nachfolgend „FINREP-Verordnung der EZB“) für ihre Zwecke die Verwendung von Meldebögen vorsieht, die von der EBA entwickelt und mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 verabschiedet wurden, müssen die Bezugnahmen auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 in der FINREP-Verordnung der EZB entsprechend aktualisiert werden. Es ist zudem notwendig, sonstige Änderungen zu berücksichtigen, die eine Aktualisierung der Querverweise auf die Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 erfordern, um sicherzustellen, dass die FINREP-Verordnung der EZB und die geltende anwendbare Durchführungsverordnung der Kommission weiterhin einheitlich sind. Zu diesen Änderungen gehören bestimmte Änderungen der Bezeichnung und Struktur einiger Meldebögen in den Anhängen der FINREP-Verordnung der EZB, die vorgenommen wurden, um diese an die Bezeichnung und Struktur der Meldebögen in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 anzupassen.
Die Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) verlangt von den beaufsichtigten Unternehmen die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen, die in der…
Aus den gleichen Gründen sollte im Interesse eines einheitlichen Meldewesens eine Angleichung der Begriffsbestimmungen und Methodik der Verordnung (EU) Nr.…
Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) schreibt beaufsichtigten Unternehmen die Meldung von aufsichtlichen Finanzinformationen, die in der…
Um den Vorschriften von IFRS 9 Rechnung zu tragen, wurde die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1443…
Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) muss an den geänderten Rechnungslegungsrahmen und an die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1443 angepasst werden. Ferner…
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission wurde kürzlich geändert, was zu Änderungen der Meldebögen und der Hinweise für die Meldung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.