Erwägungsgrund 14 32020R0696
Angesichts der Dringlichkeit, die die den festgelegten Maßnahmen zugrunde liegenden außergewöhnlichen Umstände gebieten, sollte diese Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —