Erwägungsgrund 10 32021R1756VERORDNUNG (EU) 2021/1756 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 hinsichtlich der amtlichen Kontrollen von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die aus Drittländern in die Union ausgeführt werden, um die Einhaltung des Verbots bestimmter Verwendungen antimikrobieller Wirkstoffe sicherzustellen, und der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 hinsichtlich der direkten Abgabe von Fleisch von Geflügel und Hasentieren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2017/625 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32017R1858VERORDNUNG (EU) 2017/1858 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Die Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32020R1108VERORDNUNG (EU) 2020/1108 DES RATES vom 20. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2454 in Bezug auf den Geltungsbeginn als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Die Verordnung (EU) 2017/2454 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 31 32021R0557VERORDNUNG (EU) 2021/557 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung mit dem Ziel, die Erholung von der COVID-19-Krise zu fördern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2017/2402 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32017R2062VERORDNUNG (EU) 2017/2062 DES RATES vom 13. November 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Die Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32017R0719VERORDNUNG (EU) 2017/719 DES RATES vom 7. April 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2192 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von vier Jahren
Die Verordnung (EU) 2015/2192 sollte entsprechend geändert werden —