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VERORDNUNG (EU) 2020/697 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/352 in Bezug auf die Möglichkeit einer flexibleren Handhabung der Erhebung von Hafeninfrastrukturentgelten durch das Leitungsorgan eines Hafens oder eine zuständige Behörde vor dem Hintergrund des COVID-19-Ausbruchs (Text von Bedeutung für den EWR)
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