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In der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates sind technische Vorschriften für Binnenschiffe festgelegt. Artikel 10 dieser Richtlinie sieht eine Begrenzung der Gültigkeitsdauer der Unionszeugnisse für Binnenschiffe vor. Darüber hinaus sieht Artikel 28 der Richtlinie (EU) 2016/1629 vor, dass Dokumente, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen und von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß der zuvor geltenden Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vor dem 6. Oktober 2018 erteilt wurden, bis zu ihrem Ablauf gültig bleiben. Wegen der im Hinblick auf den COVID‐19‐Ausbruch getroffenen Maßnahmen kann es für die zuständigen Behörden praktisch schwierig oder teilweise sogar unmöglich sein, die technischen Untersuchungen durchzuführen, die nötig sind, um die Gültigkeit der einschlägigen Zeugnisse zu verlängern oder die in Artikel 28 der Richtlinie (EU) 2016/1629 genannten Dokumente zu ersetzen. Um den weiteren Betrieb der betreffenden Binnenschiffe zu ermöglichen, ist es daher geboten, die Gültigkeitsdauer der Unionszeugnisse für Binnenschiffe und der in Artikel 28 der Richtlinie (EU) 2016/1629 genannten Dokumente, die andernfalls zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. August 2020 abgelaufen wäre oder ablaufen würde, um sechs Monate zu verlängern.
Das Unionszeugnis für Binnenschiffe wird nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer nach den in Artikel 6 festgelegten Bedingungen im Anschluss an eine technische…
Für Fahrzeuge, die vor Durchführung der technischen Untersuchung schon in Betrieb gewesen sind, wird die Gültigkeitsdauer des Unionszeugnisses für Binnenschiffe…
In der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates sind technische Vorschriften für Binnenschiffe festgelegt. Artikel 10 dieser…
Ungeachtet des Artikels 10 der Richtlinie (EU) 2016/1629 gilt die Gültigkeitsdauer von Unionszeugnissen für Binnenschiffe, die zwischen dem 1. März 2020 und dem…
Ungeachtet des Artikels 10 der Richtlinie (EU) 2016/1629 gilt die Gültigkeitsdauer von Unionszeugnissen für Binnenschiffe, die zwischen dem 1. September 2020…
Abweichend von Absatz 3 gilt für Besatzungsmitglieder von Fähren, die nationale Zeugnisse besitzen, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 96/50/EG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.