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Die Richtlinie 2006/126/EG enthält Vorschriften über den Führerschein. Die Richtlinie sieht die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen vor, die von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Unionsführerscheinmusters ausgestellt werden, und enthält eine Reihe von Mindestanforderungen in Bezug auf diese Führerscheine. So müssen insbesondere Fahrer von Kraftfahrzeugen Inhaber eines gültigen Führerscheins sein, der nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer erneuert oder in einigen Fällen umgetauscht werden muss. Da es aufgrund der außergewöhnlichen Umstände infolge des COVID‐19‐Ausbruchs, der in manchen Mitgliedstaaten spätestens zum 1. Februar 2020 begonnen hatte, schwierig ist, Führerscheine zu erneuern‚ ist es erforderlich, die Gültigkeitsdauer bestimmter Führerscheine um sieben Monate ab ihrem Ablaufdatum zu verlängern, um die Kontinuität der Mobilität auf der Straße zu gewährleisten.
Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften über den Führerschein. Die Richtlinie sieht die gegenseitige…
In der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind Vorschriften in Bezug auf die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer…
Ungeachtet Artikel 7 der Richtlinie 2006/126/EG und Anhang I Nummer 3 der genannten Richtlinie gilt die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die andernfalls…
Ungeachtet des Artikels 7 der Richtlinie 2006/126/EG und Anhang I Nummer 3 Buchstabe d der genannten Richtlinie gilt die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen,…
Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Gültigkeitsdauer auf einen…
In der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind Vorschriften in Bezug auf die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.