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In den Verordnungen (EG) Nr. 1072/2009 und (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sind gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs bzw. für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt festgelegt. Für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen ist unter anderem der Besitz einer Gemeinschaftslizenz und für Fahrer, die Staatsangehörige eines Drittlandes sind und die die Gütertransporte durchführen, eine Fahrerbescheinigung erforderlich. Auch der Linienverkehr mit Kraftomnibussen ist genehmigungspflichtig. Diese Lizenzen, Bescheinigungen und Genehmigungen können erneuert werden, nachdem überprüft wurde, dass die einschlägigen Bedingungen weiterhin erfüllt sind. Da es aufgrund der außergewöhnlichen Umstände infolge des COVID‐19‐Ausbruchs schwierig ist, Lizenzen und Bescheinigungen zu erneuern‚ ist es erforderlich, ihre Gültigkeitsdauer um sechs Monate ab ihrem Ablaufdatum zu verlängern, um die Kontinuität des Straßenverkehrs zu gewährleisten.
In den Verordnungen (EG) Nr. 1072/2009 und (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sind gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des…
Voraussetzung für die Ausübung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs mit Kraftomnibussen sollte der Besitz einer Gemeinschaftslizenz sein. Die…
Diese Auswirkungen sind umso negativer, als sie das reibungslose Funktionieren des Kraftverkehrsbinnenmarkts beeinträchtigen können, da der Markt des…
Um sich überschneidende Pflichten und die Einführung eines unnötig aufwändigen Verfahrens zu vermeiden, darf der Inhaber einer Lizenz für den…
Voraussetzung für die Ausübung des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs sollte der Besitz einer Gemeinschaftslizenz sein. Die Verkehrsunternehmer sollten…
Die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates vom 16. März 1992 zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.