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Da es keinerlei Vorschriften zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier für die Rücksendung abgelehnter Sendungen von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten gibt, gelten für diese Sendungen die allgemeinen Einfuhrvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und produktspezifische Anforderungen gemäß Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011, was eine Rücksendung bestimmter Sendungen mit Ursprung in der EU, denen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde, in die Union verhindern könnte, wenn zum Beispiel das für die Einfuhr erforderliche produktspezifische Handelspapier oder die Gesundheitsbescheinigung fehlen.
Ausnahmen von den Veterinärbescheinigungsanforderungen gemäß Absatz 1 Buchstabe a und gemäß Absatz 2 des vorliegenden Artikels für Sendungen mit Tieren,…
Die von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten mit Ursprung in der Union ausgehenden Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier unterscheiden sich…
Die Tiergesundheits- und Hygieneanforderungen an den Eingang von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in die Union, die ihren Ursprung in der Union…
In Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 wird folgendes Kapitel VI angefügt: „KAPITEL VI ANFORDERUNGEN AN DEN EINGANG VON SENDUNGEN VON TIERISCHEN…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält Hygiene- und Veterinärvorschriften für tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, mit denen von diesen Produkten…
In der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.