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Die zu Wanderung und internationalem Schutz gelieferten Daten sollten mit den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 erhobenen einschlägigen Statistiken kohärent sein.
Die statistischen Angaben werden im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates übermittelt.
Um die Ziele der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 zu erreichen, sollten ausreichende Finanzmittel für die Erhebung, die Analyse und die Verbreitung hochwertiger…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein gemeinsamer und vergleichbarer Rechtsrahmen für europäische Statistiken…
Um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 wirksam überwachen zu können, bedarf es einer regelmäßigen Evaluierung. Die Kommission sollte die Statistiken,…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bietet einen Bezugsrahmen für europäische Statistiken über Wanderung und…
Die Angaben zur Demografie sollten mit den relevanten Angaben konsistent sein, die nach der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.