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Um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 wirksam überwachen zu können, bedarf es einer regelmäßigen Evaluierung. Die Kommission sollte die Statistiken, die gemäß jener Verordnung erstellt werden, sowie ihre Qualität und rechtzeitige Bereitstellung für die Zwecke der Berichterstattung an das Europäische Parlament und den Rat gründlich prüfen. Die Kommission (Eurostat) sollte sich mit allen Akteuren, die an der Datenerhebung im Zusammenhang mit Wanderung und internationalem Schutz beteiligt sind, und den Hauptnutzern dieser Statistiken eng abstimmen.
Es ist notwendig, das Funktionieren der vorliegenden Verordnung zu überwachen und zu bewerten. Daher sollten Vorkehrungen für die Erhebung statistischer und…
Die Kommission (Eurostat) sollte die von den Mitgliedstaaten für die Berechnung harmonisierter Indizes verwendeten Quellen und Methoden überprüfen und die…
Um die Ziele der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 zu erreichen, sollten ausreichende Finanzmittel für die Erhebung, die Analyse und die Verbreitung hochwertiger…
Die Kommission (Eurostat) sollte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Sinne zuverlässigerer Daten die Methodik für deren Sammlung und Verarbeitung eingehend und…
Innerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 sollte die Kommission (Eurostat) bestrebt sein, die Koordinierung der durch die betreffenden…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bietet einen Bezugsrahmen für europäische Statistiken über Wanderung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.