Erwägungsgrund 1 32020R0851
Mit der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein gemeinsamer und vergleichbarer Rechtsrahmen für europäische Statistiken über Wanderung und internationalen Schutz festgelegt.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein gemeinsamer und vergleichbarer Rechtsrahmen für europäische Statistiken über Wanderung und internationalen Schutz festgelegt.