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Angesichts der spezifischen technischen Details, die für die Bewertung der Umweltauswirkungen einer Wirtschaftstätigkeit erforderlich sind, und des raschen Wandels in Wissenschaft und Technologie sollten die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten in diesen Bereichen regelmäßig angepasst werden, um solche Änderungen widerzuspiegeln. Damit die Kriterien auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Beiträge von Sachverständigen und einschlägigen Interessenträgern auf dem neuesten Stand sind, sollten die Bedingungen dafür, dass ein wesentlicher Beitrag geleistet oder eine erhebliche Beeinträchtigung verursacht wird, für verschiedene Wirtschaftstätigkeiten detaillierter spezifiziert und regelmäßig aktualisiert werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission ausgehend von den technischen Beiträgen einer Multi-Stakeholder-Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen detaillierte und kalibrierte technische Bewertungskriterien für die verschiedenen Wirtschaftstätigkeiten festlegen.
Die technischen Bewertungskriterien sollten gewährleisten, dass die relevanten Wirtschaftstätigkeiten innerhalb eines bestimmten Sektors als ökologisch…
Die Anwendung dieser Verordnung sollte regelmäßig überprüft werden, um unter anderem zu beurteilen: die Fortschritte im Hinblick auf die Entwicklung technischer…
Eine Wirtschaftstätigkeit sollte nicht als ökologisch nachhaltig gelten, wenn die von ihr verursachten Umweltschäden ihren Nutzen für die Umwelt übersteigen. In…
Da es einige Wirtschaftstätigkeiten gibt, die sich negativ auf die Umwelt auswirken, kann ein wesentlicher Beitrag zu einem oder mehreren Umweltzielen auch…
Bei der Festlegung und Aktualisierung technischer Bewertungskriterien für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten sollte die Kommission prüfen, ob durch die…
in Ergänzung des Artikels 17 technische Bewertungskriterien für jedes relevante Umweltziel festzulegen, anhand deren bestimmt wird, ob eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.