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Die Kommission sollte die bestehende Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen weiterführen und ihr einen formellen Status verleihen. Die Aufgabe dieser Sachverständigengruppe wird u. a. darin bestehen, die Kommission hinsichtlich der Angemessenheit der technischen Bewertungskriterien und des Ansatzes der Plattform zur Entwicklung dieser Kriterien zu beraten. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die Mitgliedstaaten im Wege regelmäßiger Sitzungen der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen auf dem Laufenden halten.
Eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen (im Folgenden „Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten“) berät die Kommission…
Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission bei der Entwicklung der technischen Bewertungskriterien angemessene Konsultationen durchführt, die in…
berät die Kommission — soweit angemessen — zur möglichen Rolle von Standards für die Nachhaltigkeitsrechnungslegung und -berichterstattung bei der Förderung der…
Die Plattform sollte die Kommission zur Entwicklung, Analyse und Prüfung der technischen Bewertungskriterien beraten, einschließlich zu den potenziellen…
Im Dezember 2016 beauftragte die Kommission eine hochrangige Sachverständigengruppe mit der Ausarbeitung einer übergeordneten und umfassenden Strategie der…
Die Kommission sollte die kohärente Umsetzung und Begleitung dieses Beschlusses durch eine Europass-Sachverständigengruppe sicherstellen, die sich aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.