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Zunächst sollte die Kommission die Geltungsdauer von Beihilfevorschriften, die andernfalls Ende 2020 auslaufen würden, verlängern. Anschließend sollte die Kommission diese Vorschriften zusammen mit den anderen im Rahmen der Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts verabschiedeten Beihilfevorschriften im Einklang mit ihren Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung bewerten. Die Kommission hat die Bewertung dieser Vorschriften am 7. Januar 2019 in Form einer sogenannten „Eignungsprüfung“ eingeleitet. Im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal und der Digitalen Agenda für Europa hat die Kommission bereits ihre Absicht bekundet, bis Ende 2021 eine Reihe von Leitlinien zu überarbeiten. Auf dieser Grundlage wird die Kommission entscheiden, ob sie die Geltungsdauer der Vorschriften erneut verlängert oder die Vorschriften aktualisiert.
Ein Teil der Beihilfevorschriften, die im Rahmen der Initiative von 2012 zur Modernisierung des Beihilferechts erlassen wurden, läuft Ende 2020 aus. So endet am…
Da die Eignungsprüfung umfassend angelegt ist und die Bewertungsergebnisse erst gegen Ende des Jahres 2020 zur Verfügung stehen werden, kann eine Entscheidung…
Deshalb sollte erstens die Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 verlängert werden. Zweitens sollten gemäß den Leitlinien der Kommission für eine…
Um sicherzustellen, dass die Beihilferegelungen der Mitgliedstaaten weiter gemäß der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 freigestellt werden können, und damit die…
Bis zum 31. Dezember 2027 sollte die Kommission die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG überprüfen. Diese Überprüfung sollte gegebenenfalls durch einen…
In Anerkennung der Bedenken und der Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung in der Sache ACCC/C/2015/128 gab die Kommission im Rahmen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.