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Da die Eignungsprüfung umfassend angelegt ist und die Bewertungsergebnisse erst gegen Ende des Jahres 2020 zur Verfügung stehen werden, kann eine Entscheidung über die Gestaltung der Beihilfevorschriften für die Zeit nach 2020 nicht mehr rechtzeitig getroffen werden, um für die Interessenträger Rechtssicherheit und Stabilität in Bezug auf die Frage zu schaffen, welche Vorschriften nach 2020 gelten werden. Um eine sorgfältige Bewertung der Beihilfevorschriften zu ermöglichen und für die Mitgliedstaaten Planungssicherheit und Stabilität in Bezug auf diese Vorschriften zu schaffen, ist daher eine Verlängerung erforderlich.
Zunächst sollte die Kommission die Geltungsdauer von Beihilfevorschriften, die andernfalls Ende 2020 auslaufen würden, verlängern. Anschließend sollte die…
Ein Teil der Beihilfevorschriften, die im Rahmen der Initiative von 2012 zur Modernisierung des Beihilferechts erlassen wurden, läuft Ende 2020 aus. So endet am…
Um sicherzustellen, dass die Beihilferegelungen der Mitgliedstaaten weiter gemäß der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 freigestellt werden können, und damit die…
Nach jedem dieser Artikel kann ein Mitgliedstaat eine weitere Verlängerung der darin vorgesehenen Fristverlängerung beantragen, wenn er der Auffassung ist, dass…
Angesichts des gestiegenen Bedarfs an De-minimis-Beihilfen und angesichts der Tatsache, dass die derzeitigen Obergrenzen eine zu große Einschränkung darstellen,…
Um die Kontinuität bestehender Beihilfen im Rahmen der Verordnungen (EU) Nr. 702/2014, (EU) Nr. 717/2014 und (EU) Nr. 1388/2014 zu gewährleisten, und damit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.