Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß dem der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge (im Folgenden „Beitrittsakte“) beigefügten Protokoll Nr. 9 betreffend die Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice V1 in der Slowakei hat sich die Slowakei verpflichtet, die Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice V1 bis zum 31. Dezember 2006 bzw. bis zum 31. Dezember 2008 abzuschalten und anschließend stillzulegen. Die Stilllegung hat zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Slowakei durch direkte und indirekte Kosten geführt. Im Einklang mit ihren Verpflichtungen hat die Slowakei alle betroffenen Reaktoren innerhalb der jeweiligen Fristen abgeschaltet.
Gemäß dem Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (im Folgenden „Beitrittsvertrag“) beigefügten Protokoll über die…
Gemäß dem der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik…
Gemäß den ihnen aus dem Beitrittsvertrag bzw. der Beitrittsakte erwachsenden Verpflichtungen haben Bulgarien und die Slowakei mit Unterstützung der Union…
Die vorliegende Verordnung trägt den für den Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 ermittelten Erfordernissen…
„Bohunice-Programm“ den Teil des Programms, der die Stilllegung der Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice V1 in Jaslovské Bohunice, Slowakei, betrifft;
der sicheren Stilllegung der Reaktoren 1 bis 4 des Kernkraftwerks Kosloduj in Bulgarien und der Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice V1 in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.