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Gemäß den ihnen aus dem Beitrittsvertrag bzw. der Beitrittsakte erwachsenden Verpflichtungen haben Bulgarien und die Slowakei mit Unterstützung der Union erhebliche Fortschritte bei der Stilllegung der Kernkraftwerke Kosloduj und Bohunice V1 erzielt. Es sind jedoch weitere Arbeiten erforderlich, um den Stilllegungsendzustand auf sichere Weise zu erreichen. Nach den derzeitigen Stilllegungsplänen sollen die Stilllegungsarbeiten für das Kernkraftwerk Kosloduj bis Ende 2030 und für das Kernkraftwerk Bohunice V1 bis 2025 abgeschlossen sein.
Gemäß dem Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (im Folgenden „Beitrittsvertrag“) beigefügten Protokoll über die…
Gemäß dem der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik…
Die vorliegende Verordnung trägt den für den Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 ermittelten Erfordernissen…
Ausführliche Beschreibung der Ziele des Bohunice-Programms 1. Das allgemeine Ziel des Bohunice-Programms besteht darin, die Slowakei bei der Bewältigung der…
der sicheren Stilllegung der Reaktoren 1 bis 4 des Kernkraftwerks Kosloduj in Bulgarien und der Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice V1 in der…
Ausführliche Beschreibung der Ziele des Kosloduj-Programms 1. Das allgemeine Hauptziel des Kosloduj-Programms besteht darin, Bulgarien bei der Bewältigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.