Erwägungsgrund 29 32021R1060VERORDNUNG (EU) 2021/1060 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Um die Wirksamkeit des JTF zu erhöhen, sollte es möglich sein, ergänzende Mittel aus dem EFRE und dem ESF+ freiwillig für den JTF bereitzustellen. Diese…
Erwägungsgrund 48 32021R1060VERORDNUNG (EU) 2021/1060 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Es sollte möglich sein, in gemeinsamen Programmen im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ eine Förderung aus dem EFRE, dem…
Art. 25 Abs. 1 32021R1060VERORDNUNG (EU) 2021/1060 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Für Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ kann Unterstützung aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds und dem JTF…
Erwägungsgrund 80 32021R1060VERORDNUNG (EU) 2021/1060 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Um einen geeigneten Finanzrahmen für den EFRE, den ESF+, den Kohäsionsfonds und den JTF vorzugeben, sollte die Kommission die jährliche Aufschlüsselung der pro…
Art. 10 Abs. 5 32021R1056Planung der JFT-Mittel
Wenn Mittel aus dem JTF als Prioritäten in einem Programm eingeplant sind, bei dem auch Mittel aus dem EFRE, dem ESF+ oder dem Kohäsionsfonds verwendet werden,…
Art. 63 Abs. 3 32021R1060VERORDNUNG (EU) 2021/1060 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Beim EFRE werden Ausgaben im Zusammenhang mit Vorhaben, die mehr als eine Regionenkategorie nach Artikel 108 Absatz 2 innerhalb eines Mitgliedstaats abdecken,…