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Hauptschwerpunkt der IPA-III-Hilfen ist es, die IPA-III-Begünstigten bei der Stärkung der demokratischen Institutionen und des Rechtsstaats, bei Reformen von Justiz und Verwaltung, der Wahrung der Grundrechte sowie der Förderung von Geschlechtergleichstellung, Toleranz, sozialer Inklusion und Nichtdiskriminierung sowie der regionalen und lokalen Entwicklung zu unterstützen. Mit den IPA-III-Hilfen werden weiterhin die Bemühungen der IPA-III-Begünstigten um Ausbau der regionalen, makroregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie um territoriale Entwicklung unterstützt, beispielsweise im Rahmen der Umsetzung der makroregionalen Strategien der Union. Darüber hinaus umfassen die IPA-III-Hilfen den Bereich Sicherheit, Migration und Grenzmanagement und gewährleisten den Zugang zu internationalem Schutz, den Austausch einschlägiger Informationen, die Verbesserung von Grenzkontrollen und gemeinsame Bemühungen bei der Bekämpfung von irregulärer Migration und Migrantenschleusung.
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie sowie der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, auch durch die Förderung einer unabhängigen…
Bei Programmen und Maßnahmen im Rahmen des IPA III werden zur Verfolgung der spezifischen Ziele nach Artikel 3 Absatz 2 die horizontalen Prioritäten…
Die Maßnahmen im Rahmen des IPA III sollten Versöhnung, Friedenskonsolidierung und Konfliktverhütung durch Vermittlungsbemühungen, vertrauensbildende Maßnahmen…
Die Hilfe muss in den Anwendungsbereich nach Artikel 2 der IPA-Verordnung fallen. Sie muss darauf ausgerichtet sein, ein breites Spektrum von Maßnahmen zum…
Das Ziel eines Instruments für Heranführungshilfe besteht darin, die Begünstigten auf die künftige Mitgliedschaft in der Union vorzubereiten und ihren…
Hilfe im Rahmen dieser Komponente kann den begünstigten Ländern insbesondere in den folgenden Bereichen gewährt werden: a) Stärkung der demokratischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.