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Mit Blick auf die NDICI-Hilfen sollte die Union eine besondere Beziehung zu ihren Nachbarländern aufbauen, um einen Raum des Wohlstands und der guten Nachbarschaft zu schaffen, der auf den Werten der Union gründet und sich durch enge und friedliche, auf Zusammenarbeit basierende Beziehungen auszeichnet. Die vorliegende Verordnung sollte daher die internen und externen Aspekte der einschlägigen makroregionalen Strategien unterstützen. Diese Initiativen sind von strategischer Bedeutung und schaffen sinnvolle politische Rahmenbedingungen für die Vertiefung der Beziehungen zu und unter den Partnerländern auf der Grundlage der Prinzipien der gegenseitigen Rechenschaftspflicht sowie der gemeinsamen Trägerschaft und Verantwortung.
Die Union fördert eine wirksame Zusammenarbeit mit den Partnerländern und -regionen auf der Grundlage international bewährter Verfahren. Sie richtet nach…
Nach Artikel 8 Absatz 1 EUV entwickelt die Union besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft, um einen Raum des Wohlstands und der guten…
Die Union fördert eine wirksame Zusammenarbeit mit den Partnerländern und -regionen auf der Grundlage international bewährter Verfahren. Sie richtet nach…
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere mit benachbarten Ländern und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere innerhalb…
Da gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit wesentliche Elemente des Erweiterungsprozesses sind, sollten durch die Hilfe auch die Bemühungen der…
Durch diese Verordnung sollten Einrichtungen, die Vorhaben innerhalb der Union verwalten, nicht davon abgehalten werden, die Zusammenarbeit mit Partnern aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.