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Zwar sollten Interreg-Programme, an denen Drittländer, Partnerländer oder ÜLG teilnehmen, mit geteilter Mittelverwaltung durchgeführt werden, doch die Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage sollte im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung erfolgen können. Es sollten besondere Vorschriften dazu festgelegt werden, wie diese Programme ganz oder teilweise mit indirekter Mittelverwaltung durchzuführen sind.
In Absprache mit dem betreffenden Mitgliedstaat und den betreffenden Regionen kann die Kommission die Zusammenarbeit mit den Gebieten in äußerster Randlage im…
Das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) wird durch Interreg-Programme in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt, außer bei den Programmen im…
Wird ein durch ein oder mehrere Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln der Union kofinanziertes Programm oder eine solche Maßnahme von einem…
Programme im Rahmen von Interreg B und C, in die Beiträge aus dem EFRE und aus einem oder mehreren Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln der…
unterzeichnet unverzüglich eine Durchführungsvereinbarung mit jedem an diesem Interreg-Programm teilnehmenden Drittland, Partnerland oder ÜLG, in der die…
Damit sowohl in den teilnehmenden Mitgliedstaaten als auch in den Drittländern, Partnerländern oder ÜLG weitgehend gemeinsame Regeln Anwendung finden, sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.