Erwägungsgrund 61 32021R1060
Die Synergien zwischen den Fonds und den Instrumenten in direkter Mittelverwaltung sollten optimiert werden. Die Unterstützung für Vorhaben, die bereits ein Exzellenzsiegel erhalten haben oder im Rahmen von Horizont Europa kofinanziert wurden, sollte mit einem Beitrag aus den Fonds erleichtert werden. Voraussetzungen, die bereits vor der Verleihung des Exzellenzsiegels als Gütesiegel oder der Kofinanzierung im Rahmen von Horizont Europa auf Unionsebene bewertet wurden, sollten nicht erneut bewertet werden, solange die Vorhaben eine begrenzte Anzahl von Anforderungen erfüllen, die in dieser Verordnung festgelegt sind. Dies sollte auch die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission erleichtern.