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Die aus den Fonds an Finanzinstrumente gezahlte Unterstützung fließt auf Konten bei in den Mitgliedstaaten ansässigen Finanzinstitutionen und wird entsprechend der aktiven Mittelverwaltung und im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwaltet.
Zinsen oder sonstige Erträge, die auf die Unterstützung der Fonds für Finanzinstrumente zurückzuführen sind, werden im Rahmen desselben Ziels oder derselben Ziele wie die ursprüngliche Unterstützung aus den Fonds bis zum Ende des Förderzeitraums verwendet — einschließlich für Zahlungen von Verwaltungsgebühren und für die Erstattung von Verwaltungskosten, die bei den das Finanzinstrument einsetzenden Stellen angefallen sind, gemäß Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe d —, entweder innerhalb desselben Finanzinstruments oder nach Abwicklung des Finanzinstruments in anderen Finanzinstrumenten oder anderen Formen der Unterstützung für weitere Investitionen in Endempfänger.
Zinsen und sonstige Erträge nach Absatz 2, die nicht gemäß der genannten Bestimmung verwendet werden, werden von der für das abschließende Geschäftsjahr vorgelegten Rechnungslegung abgezogen.
Zinsen oder andere Erträge, die auf die Unterstützung der Finanzinstrumente durch die ESI-Fonds zurückzuführen sind, werden für denselben Zweck wie die…
Zinsen und andere durch Unterstützung aus den ESI-Fonds für das Finanzinstrument generierte Erträge und an die Finanzinstrumente zurückerstattete Beträge der…
Unbeschadet des Artikels 43a werden Mittel, die aus Investitionen oder aus der Freigabe von für Garantieverträge gebundenen Mitteln zurück an Finanzinstrumente…
Unterstützung für die Finanzinstrumente oder aus Finanzinstrumenten;
Unbeschadet der sektorspezifischen Vorschriften über geteilte Mittelverwaltung werden Einnahmen, einschließlich Dividenden, Kapitalgewinnen, Garantiegebühren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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