Erwägungsgrund 37 32013R1303
Um dem rückzahlbaren Charakter der Unterstützung, die über die Finanzinstrumente gewährt wird, Rechnung zu tragen und eine Angleichung an die Marktpraxis zu erreichen, sollte die Unterstützung aus den ESI-Fonds, die Endbegünstigten in Form von Beteiligungsinvestitionen und beteiligungsähnlichen Investitionen, Darlehen, Bürgschaften oder anderen Risikoteilungsinstrumenten gewährt wird, die gesamten von den Endbegünstigten getätigten Investitionen abdecken können, ohne dass eine Unterscheidung von Kosten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer getroffen wird. Entsprechend sollte nur in Fällen, in denen Finanzinstrumente mit Zuschüssen kombiniert werden, die Art und Weise, in der die Mehrwertsteuer auf der Ebene des Endbegünstigten berücksichtigt wird, für die Zwecke der Bestimmung der Förderungswürdigkeit von Ausgaben im Zusammenhang mit der Finanzhilfe relevant sein.