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Um den koordinierten und harmonisierten Einsatz der Unionsfonds mit geteilter Mittelverwaltung — also des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Kohäsionsfonds, des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF), der im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung finanzierten Maßnahmen beim Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und des Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) — weiterzuentwickeln, sollten für all diese Fonds (im Folgenden zusammen „Fonds“) Haushaltsvorschriften auf der Grundlage von Artikel 322 AEUV eingeführt werden, die den Anwendungsbereich der einschlägigen Bestimmungen eindeutig spezifizieren. Außerdem sollten gemeinsame Bestimmungen auf der Grundlage von Artikel 177 AEUV mit strategiespezifischen Vorschriften für den EFRE, den ESF+, den Kohäsionsfonds, den JTF und den EMFAF eingeführt werden.
„Fonds mit geteilter Mittelverwaltung“ Fondsmittel, von denen ein Teil für die Dotierung einer Haushaltsgarantie oder eines Finanzierungsinstruments im Rahmen…
Mit der Verordnung (EU) 2021/1060 wird der Rahmen für Maßnahmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds Plus…
Mit der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Rahmen für Maßnahmen aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds, dem mit…
In der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates werden gemeinsame Regelungen für den EFRE, den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+),…
Mit der Verordnung (EU) 2021/1060 wird der Rahmen für Maßnahmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds Plus, dem…
Im Interesse einer kohärenten Politik der Union zur Integration von Drittstaatsangehörigen und um die Effizienz zu steigern und den größtmöglichen zusätzlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.