Erwägungsgrund 2 32021R0523
Evaluierungen ergaben, dass es aufgrund der Vielfalt der Finanzierungsinstrumente, die im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 eingesetzt wurden, zu einigen Überschneidungen hinsichtlich ihrer Ausgestaltung kam. Ferner entstand durch diese Vielfalt für die Finanzintermediäre und Endempfänger eine komplexe Situation, da sie mit unterschiedlichen Regeln für die Förderfähigkeit und die Berichterstattung konfrontiert waren. Durch das Fehlen kompatibler Vorschriften wurde auch die Kombination verschiedener Unionsfonds behindert, obwohl solche Kombinationen zur Unterstützung von Projekten, die unterschiedliche Finanzierungsarten benötigen, sinnvoll gewesen wären. Daher sollte ein einziger Fonds – der Fonds „InvestEU“, der auf den Erfahrungen aufbaut, die mit dem im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa eingerichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gesammelt wurden – geschaffen werden, der durch die Zusammenführung und Vereinfachung des Finanzierungsangebots in Form einer einzigen Haushaltsgarantie den Endempfängern eine effizientere Unterstützung bietet, dadurch die Wirkung der Unterstützung durch die EU verbessert und zugleich die Kosten zulasten des Unionshaushalts verringert.