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Da vor allem die Verwaltungsbehörde für den wirksamen und effizienten Einsatz der Fonds zuständig ist und daher ein breites Spektrum von Aufgaben übernimmt, sollten ihre Aufgaben in Bezug auf die Auswahl der Vorhaben, die Programmverwaltung und die Unterstützung des Begleitausschusses detailliert dargelegt werden. Unter der Voraussetzung, dass die angewandten Kriterien und Verfahren nichtdiskriminierend, inklusiv und transparent sind und durch die ausgewählten Vorhaben der Beitrag der Unionsfinanzierung maximiert wird und sie mit den in der vorliegenden Verordnung festgelegten bereichsübergreifenden Grundsätzen übereinstimmen, können die Auswahlverfahren der Vorhaben wettbewerblich oder nicht wettbewerblich erfolgen. Zur Verfolgung des Ziels, bis 2050 eine klimaneutrale Union zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten die Sicherung der Klimaverträglichkeit der Infrastrukturinvestitionen gewährleisten und bei der Auswahl dieser Investitionen den Vorhaben Vorrang einräumen, die den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ achten.
Für die Auswahl der Vorhaben legt die Verwaltungsbehörde nichtdiskriminierende und transparente Kriterien und Verfahren fest, die die Zugänglichkeit für…
Die vorliegende Richtlinie ist ein Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2050, in deren Rahmen die Energieeffizienz wie eine eigene Energiequelle behandelt…
Mit dieser Richtlinie werden langfristige Ziele für die Abfallbewirtschaftung in der Union festgelegt und den Wirtschaftsteilnehmern und Mitgliedstaaten eine…
Die Verwaltungsbehörde trägt die Hauptverantwortung für den wirksamen und effizienten Einsatz des Fonds wodurch sie zahlreiche Funktionen im Zusammenhang mit…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Unterstützung der Menschen, der Wirtschaft und der Umwelt in Gebieten bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und…
Um sicherzustellen, dass die Fondsmittel wirksam, fair und mit nachhaltiger Wirkung eingesetzt werden, sollte festgelegt werden, dass Investitionen in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.