Erwägungsgrund 73 32021R1060
Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 16. Dezember 2020 über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans für die Einführung neuer Eigenmittel, sollten für Kontroll- und Prüfungszwecke standardisierte Regelungen für die Erhebung, den Vergleich und die Aggregation von Informationen und Zahlen über die Empfänger von Unionsmitteln eingeführt werden, damit der Unionshaushalt und „NextGenerationEU“ besser gegen Unregelmäßigkeiten einschließlich Betrug geschützt sind. Die Erhebung von Daten über jene, die letztlich unmittelbar oder mittelbar Unionsmittel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung erhalten, einschließlich Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer der Empfänger von Unionsmitteln, ist erforderlich, um wirksame Kontrollen und Prüfungen zu gewährleisten.