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Um den Verwaltungsaufwand für Begünstigte zu verringern und die Verwaltungskosten zu senken sowie um die doppelte Prüfung und Verwaltungsüberprüfung derselben bei der Kommission geltend gemachten Ausgaben zu vermeiden, sollte die konkrete Anwendung des Grundsatzes der „Einzigen Prüfung“ für die Fonds geregelt werden.
Um den Anforderungen der Haushaltsordnung hinsichtlich der Berücksichtigung bereits vorliegender Prüfungen nachzukommen und das Risiko von Überschneidungen…
Bei der Durchführung der Prüfungen berücksichtigen die Kommission und die Prüfbehörden gebührend die Grundsätze der Einzigen Prüfung und der Verhältnismäßigkeit…
Im Interesse der Vereinfachung sollte der Verwaltungsaufwand aller Betroffenen verringert werden. Doppelkontrollen sowie unverhältnismäßige Nachweis- und…
Im Interesse der Vereinfachung sollte der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten verringert werden. Doppelte Rechnungsprüfungen sowie unverhältnismäßig…
Im Interesse der Vereinfachung sollte der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten verringert werden. Doppelte Rechnungsprüfungen sowie unverhältnismäßige…
Um ein angemessenes Verhältnis zwischen dem wirksamen und effizienten Einsatz der Fonds und den damit verbundenen Verwaltungskosten und dem Verwaltungsaufwand…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.