Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Um einen geeigneten Finanzrahmen für den EFRE, den ESF+, den Kohäsionsfonds und den JTF vorzugeben, sollte die Kommission die jährliche Aufschlüsselung der pro Mitgliedstaat im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ verfügbaren Zuweisungen wie auch eine Auflistung der förderfähigen Regionen sowie die Zuweisungen für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) festlegen.
Erwägungsgrund 80 32021R1060Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen