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Die Mittel für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) sollten den Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer Zuweisungsmethode zugeteilt werden, die insbesondere der Bevölkerungsdichte in Grenzgebieten Rechnung trägt. Zur Gewährleistung der Kontinuität bestehender Programme sollten in der jeweiligen fondsspezifischen Verordnung besondere Bestimmungen festgelegt werden, um Programmgebiete und die Förderfähigkeit der Regionen im Zusammenhang mit den verschiedenen Interreg-Aktionsbereichen zu definieren.
Die Kommission kann eine besondere Mittelzuweisung vorsehen, um die Partnerländer und -regionen beim Ausbau ihrer Zusammenarbeit mit den benachbarten Gebieten…
Es sind die Mittel festzulegen, die den einzelnen Bestandteilen des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" zugewiesen werden, wobei weiterhin ein…
Es müssen die Ressourcen festgelegt werden, die den einzelnen Aktionsbereichen von Interreg-Programmen zugewiesen werden, einschließlich des Anteils der…
Um einen geeigneten Finanzrahmen für den EFRE, den ESF+, den Kohäsionsfonds und den JTF vorzugeben, sollte die Kommission die jährliche Aufschlüsselung der pro…
Die Kommission teilt jedem Mitgliedstaat seinen nach Jahren aufgeschlüsselten Anteil an den gemäß Absatz 1 Buchstaben a und b aufgeführten Gesamtbeträgen für…
Im Rahmen der Komponente Grenzübergreifende Zusammenarbeit kann gegebenenfalls auch die Teilnahme förderfähiger Regionen der begünstigten Länder an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.