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Um einen geeigneten Finanzrahmen für den EFRE, den ESF+, den Kohäsionsfonds und den JTF vorzugeben, sollte die Kommission die jährliche Aufschlüsselung der pro Mitgliedstaat im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ verfügbaren Zuweisungen wie auch eine Auflistung der förderfähigen Regionen sowie die Zuweisungen für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) festlegen.
Unbeschadet Absatz 3 dieses Artikels und Artikel 92 Absatz 8 nimmt die Kommission mittels Durchführungsrechtsakten einen Beschluss an, in dem die jährliche…
Die Kommission erlässt mittels eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss, in dem die jährliche Aufschlüsselung der Gesamtmittel für den EFRE, den ESF+ und…
Es sollten Bestimmungen für die Unterstützung aus dem EFRE hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ und des Ziels „Europäische…
Zur Ermöglichung eines flexiblen Einsatzes von JTF-Mitteln im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ sollte es möglich sein, ein…
Es sollte möglich sein, in gemeinsamen Programmen im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ eine Förderung aus dem EFRE, dem…
Um die im AEUV festgeschriebenen Zielsetzungen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zu fördern, sollten im Rahmen des Ziels…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.