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Um einheitliche Bedingungen für die Annahme der Partnerschaftsvereinbarungen und der Programmänderungen wie auch die Anwendung von Finanzkorrekturen zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Festlegung der Aufschlüsselung der Mittelzuweisungen für den EFRE, den ESF+ und den Kohäsionsfonds sollten ohne Ausschussverfahren angenommen werden, da sie nur die Anwendung einer vorab definierten Berechnungsmethode widerspiegeln. Ebenso sollten die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die befristeten Maßnahmen für den Einsatz der Fonds als Reaktion auf außergewöhnliche Umstände ohne Ausschussverfahren angenommen werden, da der Anwendungsbereich durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegt und auf die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Maßnahmen beschränkt ist.
Damit bei außerordentlichen und ungewöhnlichen Umständen im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die sich während des Programmplanungszeitraums ergeben…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, mittels Durchführungsrechtsakten – im Hinblick auf alle ESIs-Fonds – Beschlüsse über die Genehmigung der…
Damit bei außergewöhnlichen oder ungewöhnlichen Umständen im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die sich während des Programmplanungszeitraums ergeben…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf Folgendes…
Damit bei außergewöhnlichen oder ungewöhnlichen Umständen im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die sich während des Programmplanungszeitraums ergeben…
Die von den Mitgliedstaaten durchzuführende Bewertung der Aufbau- und Resilienzpläne und der ihnen zugewiesenen entsprechenden finanziellen Unterstützung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.