Erwägungsgrund 6 32021R1077
Durch Unterstützung zur Erreichung eines angemessenen und gleichwertigen Ergebnisses bei den Zollkontrollen an den Außengrenzen der Union lassen sich die Vorteile der Zollunion maximieren; hierdurch erhalten die Zollbehörden zusätzlich Unterstützung, damit sie zum Schutz der Interessen der Union einheitlich handeln können. Ein gesonderter Fonds für Zollkontrollausrüstung würde die derzeitigen Ungleichgewichte korrigieren und würde darüber hinaus zum Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten insgesamt beitragen. Aus diesem gesonderten Fonds könnte der unterschiedliche Bedarf der unterschiedlichen Arten von Grenzübergangsstellen gedeckt werden, nämlich See- und Binnengewässergrenzübergangsstellen, Flughafen-Grenzübergangsstellen, Landgrenzübergangsstellen, einschließlich Eisenbahn-, Straßengrenzübergangsstellen, sowie Grenzübergangsstellen für den Postverkehr. Angesichts der weltweiten Herausforderungen, insbesondere der weiterhin bestehenden Notwendigkeit, die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu schützen und gleichzeitig den reibungslosen Verlauf des rechtmäßigen Handels zu erleichtern, ist eine moderne und zuverlässige Kontrollausrüstung an den Außengrenzen unverzichtbar.